AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Schempp Bestandserhaltung GmbH
Stand: Februar 2026
I. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
II. Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Rechnung oder Lieferschein gelten als Auftragsbestätigung.
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Der Besteller ist an seine Bestellung für die Dauer von 4 Wochen ab Zugang gebunden.
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Maßgeblich für Umfang und Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Bestätigung.
III. Mitwirkungspflichten des Bestellers
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Vom Besteller bereitzustellende Materialien oder Gegenstände sind rechtzeitig und in geeigneter Form anzuliefern.
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Der Besteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben, technischen Spezifikationen und Vorgaben.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
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Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Bei erheblichen Kostensteigerungen (z. B. Rohstoffe, Energie, Transport), die nach Vertragsschluss eintreten und außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
V. Lieferung und Leistung
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Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
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Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Streik, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen) befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
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Wir sind berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen.
VI. Gefahrübergang
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Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Besteller über (§ 447 BGB).
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Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
VII. Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
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Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab.
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Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
VIII. Mängelansprüche
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Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
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Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
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Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
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Schadensersatzansprüche bleiben ausschließlich im Rahmen der Haftungsregelung bestehen.
IX. Haftung
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Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt.
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Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Erfüllungsort ist Kornwestheim.
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Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – unser Sitz.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XI. Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.